Laut Registrierkassensicherheitsverordnung ist das Datenerfassungsprotokoll jeder Registrierkasse quartalsweise auf einem externen Datenträger zu sichern und nicht manipulierbar sieben Jahre aufzubewahren. • Das Datenerfassungsprotokoll finden Sie unter Sonstiges/Registrierkasse/Auswerten     • Wählen Sie die aktuell gültige Registrierkasse aus, mit welcher Sie seit dem 01.04.2017 oder später begonnen haben, Belege auszustellen. • […]

Laut Registrierkassensicherheitsverordnung ist der Monatsabschluss-Beleg (Nullbeleg) vom Dezember, mit einem Smartphone und dem Prüf-APP vom Finanzministerium, einzuscannen und dadurch prüfen und registrieren zu lassen. Es handelt sich um den gleichen Vorgang wie bei der Inbetriebnahme der Registrierkasse mit dem Startbeleg. • Zunächst benötigen Sie wieder das Prüf-App vom Finanzamt auf […]

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