Quartalweise Sicherung der Registrierkasse
Laut Registrierkassensicherheitsverordnung ist das Datenerfassungsprotokoll jeder Registrierkasse
quartalsweise auf einem externen Datenträger zu sichern und nicht manipulierbar sieben Jahre
aufzubewahren.
• Das Datenerfassungsprotokoll finden Sie unter
Sonstiges/Registrierkasse/Auswerten

• Wählen Sie die aktuell gültige Registrierkasse aus, mit welcher Sie seit dem 01.04.2017 oder
später begonnen haben, Belege auszustellen.
• Lassen Sie das Feld für das Von-Datum leer (es müssen immer alle Buchungen bis zum
jeweiligen Quartalsende ausgewertet und gesichert werden) und geben Sie im Feld für das Bis-Datum das Datum des Quartalsendes ein – zum Beispiel 31.12. wenn es sich um das vierte
Quartal eines Jahres handelt.
• Klicken Sie auf das Lupen-Symbol damit die Beleg-Daten eingelesen werden.

• Zuletzt klicken Sie auf das Symbol der Speicherdiskette, wählen Sie als Speicherort den
vorgesehenen externen Datenträger, vergeben Sie einen entsprechenden Speichernamen und
bewahren Sie diese Datei sieben Jahre manipulationssicher auf.
Welche Maßnahme der geforderten Manipulationssicherheit entspricht, besprechen Sie am
besten mit Ihrem Steuerberater bzw. mit Ihrem technischen Betreuer.




