XPERT Pro Historie 9.13.10.20

 

Die neue XPERT Pro Version 9.13.10.20 steht Ihnen ab sofort unter Wartung/Update herunterladen in XPERT sowie unter folgendem Link zur Verfügung.

Entnehmen Sie die wichtigsten Neuerungen der Kurzübersicht unterhalb sowie sämtliche Neuerungen unserer Historie als PDF:

XPERT Historie der Version 9.13.10.20.pdf

Wichtigste Neuerungen

Neues im Bereich Grundbuch

Als erste Implementierung zur GB-Novelle 2020 müssen zukünftig Auszüge aus dem ZMR bzw. Firmenbuchauszüge nicht mehr als Urkunden vorgelegt werden, die Dokumente werden direkt bei Gericht verfügbar gemacht. Dazu wurden die Archivtypen „FBAuszug“ und „Meldezettel“ definiert.

  • Neue Anhangsarten „Firmenbuchauszug“ und „Meldezettel“

Fügen Sie wie gewohnt eine „neue Urkunde“ hinzu und wählen Sie den Archivtyp „FB Auszug“ sowie die betreffende Person. Wichtig: In den Personendaten muss eine gültige Firmenbuchnummer hinterlegt sein. Weiters kann der Auszugtyp (historisch, aktuell, Teilauszug) gewählt werden. Die Dokumentart wird beim Hinzufügen der Person automatisch befüllt.

Fügen Sie wie gewohnt eine „neue Urkunde“ hinzu und wählen Sie den Archivtyp „Meldezettel“ sowie die betreffende Person. Die Dokumentart wird beim Hinzufügen der Person automatisch befüllt.

  • Neue §-Verweise zum Bundesland Wien im Veräußerungsverbotsbegehren

Im Begehrenstyp „Pfandrecht – Eintragung Veräußerungsverbot“ kann für das Bundesland Wien ab sofort zwischen „Wien (1)“ (für den Fall der Eintragung gem. § 41 Abs. 4 WWFSG) und „Wien (2)“ (Eintragung gem. § 6 Abs. 4 WWFSG) gewählt werden.

  • Neuer Begehrenstyp „Aufforderungsverfahren“

Das neue, im Begehrenstyp Sonstiges enthaltene Begehren Aufforderungsverfahren wird für die Einleitung des Aufforderungsverfahrens gem. § 4 LiegTeilG zur lastenfreien Abschreibung von Grundstücken bzw. Trennstücken verwendet:

Wie gewohnt können Sie mittels Rechtsklick im jeweiligen Bereich die erforderlichen Daten aus dem Akt hinzufügen:

  1. Neues Grundstück hinzufügen: Noch nicht im Grundbuch eingetragene, neu gebildete Grundstücke sind hier manuell zu erfassen. Sollte diese neue Grundstücknummer einer anderen Katastralgemeinde inneliegen, ist diese in der Spalte Andere KG einzutragen.
  2. Bestehendes Grundstück hinzufügen: Bereits im Grundbuch eingetragenes Grundstück aus der im Akt befindlichen, gegenständlichen Liegenschaft einfügen
  3. Grundstück entfernen: Löscht ein in diesem Begehren erfasstes Grundstück

In der Spalte Trennstücknummer(n) können bis zu 100 (mit Beistrich getrennte) Trennstücknummern eingetragen werden.

Pro Begehren sind bis zu 100 Grundstücksnummern möglich.

Im Bereich CLNR, Aufzufordernde Personen werden die betroffenen C-LNr. und die aufzufordernden Personen erfasst. Jede betroffene C-LNr. ist über Rechtsklick – Hinzufügen einzeln in das Begehren aufzunehmen, indem in der Maske Gläubiger auf das Plus geklickt wird:

Tipp: Wenn Sie die betreffende C-LNr vor der Begehrenserstellung in der Liegenschaft vorauswählen, wird sie automatisch in das Begehren aufgenommen.

Zu jeder C-LNr. können bis zu 100 Personen zugeordnet werden, die man im Bereich Aufzufordernde Person mittels Rechtsklick hinzufügt:

  1. Aufzufordernde Person hinzufügen: Wählen Sie die gewünschte Person aus der XPERT Datenbank aus oder legen Sie sie an dieser Stelle neu an
  2. Aufzufordernde Person aus Akt hinzufügen: Wenn die betreffende Peson bereits im Akt vorerfasst wurde, wählen Sie diese Option
  3. Bereits erfasste Aufzufordernde Personen kann man mittels Aufzufordernde Person löschen wieder aus der C-LNr. entfernen.

Vorzulegende Urkunden können wie gewohnt im unteren Bereich der Begehrensmaske unter Urkunden hinzugefügt werden.

Bitte beachten Sie, dass die aufzufordernden Personen sämtliche für den webERV benötigten Daten beinhalten (Vorname, Nachname bzw. Firmenwortlaut und Adresse).

  • Änderung bei Löschungsbegehren

In den Begehren „Einfache Löschung“ und „Einverleibung Löschung“ kann das C-Blatt ab sofort nicht mehr ausgewählt werden. Für Löschungen im C-Blatt muss der seit Ende April 2020 zur Verfügung stehende Begehrenstyp „Löschung C-Blatt“ verwendet werden. Die Begehren „Einfache Löschung“ und „Einverleibung Löschung“ stehen somit nur noch für Löschungen bzw. Teillöschungen im A- und B-Blatt und die Eintragung von Rangvorbehalten zur Verfügung.

Neues im Bereich VJ

  • Erweiterung der „Sonstigen Klagen C“ um einen weiteren Fallcode „Hass im Netz“

Ab dem 10. April 2021 steht Ihnen mit dieser Version ein neuer Fallcode 87 „Mandatsverfahren nach § 549 ZPO“ für sonstige Klagen zur Verfügung.

Neues im Bereich Firmenbuch

  • Neuer Dokumenttyp „Anhang zum Jahresabschluss“

Ab dem 10. April 2021 steht Ihnen mit dieser Version im Firmenbuchantrag eine neue Urkundenart 151 „Anhang zum Jahresabschluss“ zur Verfügung.

  • Strukturelle Änderungen in der Schnittstelle
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