WebERV e-Zustellung: Behördenkontakte und Vorgehensweise
Wussten sie schon, dass die E-Zustellung in Österreich gesetzlich verpflichtend ist und bereits von zahlreichen Behörden genutzt wird?
Am Beispiel Salzburg sind unter anderem die Landesregierung, das Landesverwaltungsgericht sowie die Bezirkshauptmannschaften bereits konkret über den webERV erreichbar.
Weitere Landesbehörden in ganz Österreich werden laufend angebunden – über neue Freischaltungen informieren wir Sie.
Im Rahmen der e-Zustellung können Sie an die nachfolgenden Behörden webERV
Eingaben übermitteln:
- Amt der Salzburger Landesregierung, Z015110
- Landesverwaltungsgericht Salzburg, Z015120
- Bezirkshauptmannschaft Hallein, Z015202
- Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Z015203
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, Z015204
- Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Z015205
- Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Z015206
Dafür ist eine spezielle Leistung anzulegen (falls diese nicht bereits vorhanden ist):
LEISTUNG ANLEGEN
Zur besseren Übersicht empfehlen wir die Anlage der Leistungsart e-Zustellung unter
Einstellungen/Leistungen/Leistung-Arten über das Plus-Icon. Bitte beachten Sie,
dass als Kategorie „Sonstige“ gewählt werden muss:


Danach kann unter Einstellungen/Leistungen/Bearbeiten, Sortieren durch Klick auf
das Plus-Icon in der zuvor angelegten Leistungsart eine neue Leistung definiert werden,
wobei eine Leistung für alle oben angeführten Empfänger ausreichend ist. Sobald weitere
Bundesländer an der e-Zustellung teilnehmen, werden wir Sie informieren.
Die Leistungsbezeichnung und das Leistungskürzel können Sie wie gewohnt frei vergeben.
Wichtig:
Im Reiter ERV / jurXpert-Übersicht ist unter ERV Schriftsatz Option die
e-Zustellung zu wählen.

LEISTUNG E-ZUSTELLUNG IM AKT
Ähnlich wie bei Teilnehmerdirektzustellungen muss der Empfänger Ihrer webERV Eingabe
im Akt als sonstige Person erfasst sein. Falls die oben angeführten Behörden noch nicht
in Ihrer Personendatenbank angelegt sind, können sie aus unserem Anwaltskatalog
(Personen – Anwälte/Notare/Behörden) importiert werden. Bereits vorhandene Personen
müssen gegebenenfalls um den ERV-Anschriftcode (beginnend mit Z) ergänzt werden;
dafür steht in den Personendaten das Feld „R-Code“ zur Verfügung. Diese Z-Codes haben
wir für Sie oben neben den verfügbaren Behörden angeführt.
Erfassen Sie nun im Aktenmenü Leistungen wie gewohnt die Leistung für die eZustellung. Unter Allgemein prüfen Sie bitte den Empfänger. Wenn kein Empfänger
vorgeschlagen wird, ist keine der oben genannten Behörden im Akt angelegt oder es fehlt
der ERV-Anschriftcode. Die Kennung wird automatisch eingefügt und kann nicht verändert
werden. Die verfahrensgegenständliche Aktenzahl muss unter Empfänger AZ eingetragen
werden.

Im Reiter Beteiligte Personen sind alle Aktpersonen sichtbar, wobei nur Personen vom
Typ Mandant oder Gegner als Parteien in der webERV Eingabe aufscheinen. Eine Rolle
kann vergeben werden, ist aber nicht verpflichtend. Der Empfänger (in unserem Beispiel
das Landesverwaltungsgericht Salzburg) wird nicht an dieser Stelle, sondern bereits unter
„Allgemein“ angeführt).

Im Reiter Dokumentanhang ist der Betreff Ihrer Eingabe verpflichtend anzuführen.
Der vorgeschlagene Text, der aus Ihrer Leistungsbezeichnung übernommen wird, ist bei
Bedarf anzupassen.
Die eigentliche Eingabe und allfällige Beilagen sind auf gewohnte Weise als PDF-Anhang
hinzuzufügen. Ein Textfeld steht in e-Zustellungen nicht zur Verfügung.

Im Feld Typ können Sie anführen, worum es sich bei Ihrem PDF Anhang handelt (z.B.
Schriftsatz, Beilage etc.).
Die Bemerkung steht für eine detaillierte Beschreibung Ihres PDF Anhangs zur Verfügung.
Zusätzlich zum Datum des Dokuments ist in der Datumsbezeichnung anzuführen, ob es
sich um ein Rechnungsdatum, ein Erstellungsdatum o.ä. handelt.
In der ERV-Zusammenfassung werden neben Absender und Empfänger alle
verfahrensbeteiligten Personen (das sind alle Aktpersonen vom Typ Mandant und Gegner,
die in der Leistung ausgewählt worden sind) und alle Dokumentanhänge angezeigt und
können vor dem Versenden überprüft werden.
Rückverkehr wird mit dem Typ e-Zustellung (EZ) gekennzeichnet.




