Erlaubte Dateigesamtgröße mitgeschickter Dokumente via ERV vergrößert

01. April 2019

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Wie das Bundesrechenzentrum (BRZ) informiert wurde die für Eingaben im ERV erlaubte Dateigesamtgröße der mitgeschickten Dokumente ab sofort auf 50 MB erhöht. Ausgenommen bei der Erhöhung der Dateigesamtgröße sind die Sondergerichtshöfe (VFGH, BVWG, VWGH), sowie das EU-Mahnverfahren – hier stehen seitens BRZ noch Tests aus. Diese Erweiterung betrifft sowohl Sendung als auch Empfang und gilt ebenso für die Teilnehmerdirektzustellung.

Die aktuellen Versionen von XPERT Pro (Version 9.12.7.58), XPERT (Version 9.11.1356.15), medixPro (Version 1.27e) und R/WIN unterstützen diese Erweiterung bereits.